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Rechtsschutzversicherung |
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Gerichtskosten,
Anwaltskosten, sowie Gutachterkosten werden bei
Erfolgsaussicht von der
Rechtsschutzversicherung übernommen. In der Regel,
wird die Erfolgsaussicht durch Ihren Anwalt
festgestellt. |
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Die
Rechtsschutzversicherung für die Familie umfasst den
privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für
den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder bis zum
25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind.
Ebenfalls ist der mitwohnende Lebensgefährte versichert,
wenn dies der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt wird und
diese die Mitversicherung schriftlich bestätigt, oder dies
in der Police aufführt.
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Kündigen
einer Rechtsschutzversicherung |
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Ein Vertrag ist bis spätestens 3 Monate vor
Ablauf zu kündigen, ansonsten verlängert er sich
stillschweigend um ein weiteres Jahr.
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Bei einem 10-Jahresvertrag, der nach dem
25.06.1994 abgeschlossen wurde, ist dieser erstmals
zum Ablauf des fünften Versicherungsjahres
kündbar.
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Nach einem
Versicherungsschaden kann der Vertrag innerhalb
von 4 Wochen gekündigt werden. |
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