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Rechtsschutzversicherung

 
 

Gerichtskosten, Anwaltskosten, sowie Gutachterkosten werden bei Erfolgsaussicht von der  Rechtsschutzversicherung übernommen. In der Regel, wird die Erfolgsaussicht durch Ihren Anwalt festgestellt.

Die Rechtsschutzversicherung für die Familie umfasst den privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Ebenfalls ist der mitwohnende Lebensgefährte versichert, wenn dies der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt wird und diese die Mitversicherung schriftlich bestätigt, oder dies in der Police aufführt.
 
 Kündigen einer Rechtsschutzversicherung
 
Ein Vertrag ist bis spätestens 3 Monate vor Ablauf zu kündigen, ansonsten verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Bei einem 10-Jahresvertrag, der nach dem 25.06.1994 abgeschlossen wurde, ist dieser erstmals zum Ablauf des fünften Versicherungsjahres kündbar.

Nach einem Versicherungsschaden kann der Vertrag innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden.

 
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