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Informationen zur KFZ-Versicherung

 
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflicht für jeden Halter eines zugelassenen Fahrzeuges.

 

Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab – und zwar bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Da wir aus Erfahrung wissen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Summe bei schweren Unfällen gelegentlich nicht ausreicht, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Versicherungssumme variabel zu gestalten.

Teilkasko mit generellem oder teilweisem Selbstbehalt
Nicht nur der Straßenverkehr birgt Gefahren. Die Teilkasko deckt deshalb alle Schäden am Fahrzeug ab, die durch Brand, Diebstahl, Naturgewalten, Scheibenbruch oder Kollision mit Tieren entstehen.

Vollkasko mit generellem oder teilweisem Selbstbehalt
Ihr Auto wurde bei einem Unfall mit ungeklärter Schuldfrage beschädigt? Kein Grund zum Verzweifeln – sofern Sie eine Vollkasko haben: Sie deckt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko auch alle Schäden am Fahrzeug ab, die durch Unfall, Vandalismus oder Beschädigung des geparkten Autos durch unbekannte Fahrzeuge entstehen.

Insassenunfallversicherung

Viele glauben, Sie wären schon durch die Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt.

Ein großer Irrtum: Denn Leistungen aus der Haftpflicht werden erst nach Klärung der Schuldfrage erbracht – und das kann Jahre dauern!  Umso wichtiger ist ein ausreichender Insassenschutz.

 


 
 Kündigen einer KFZ-Versicherung
 
Fristgerechte Kündigung zum Ablauf

Zum Ablauf eines Versicherungsjahres kann die Kfz-Versiche-
rung gewechselt werden. Die meisten Versicherungsverträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen. Das Ablaufdatum finden Sie im Versicherungsschein.

Sonderkündigungsrecht

Sie haben immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung Ihnen den Beitrag erhöht. Das gleiche gilt, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung

Beim Fahrzeugwechsel bzw. bei einer Neuzulassung können Sie  ohne jegliche Einhaltung einer Kündigungsfrist, die Versicherung wechseln.

Kündigung im Schadensfall

Im Schadensfall ist der Wechsel der Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihre Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat. 

Unser Formular für Ihre Kündigung!

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